§ 1 Die Firma Prime Real Estate GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Paul Lohrmann ist als Makler gewerbsmäßig tätig. Der Maklervertrag mit der Firma Prime Real Estate GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder stillschweigen durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande.
§ 2 Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages ist vom Käufer eine Provision in Höhe von 3,57% oder 5,95%, je nach Vereinbarung, des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften zu zahlen. Abweichende Provisionsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57% oder 5,95%, je nach Vereinbarung.
§ 3 Die Provision ist verdient und fällig, sobald ein rechtswirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Hierfür ist es notwendig, aber auch ausreichend, wenn die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Prime Real Estate GmbH zumindest mitursachlich für das Zustandekommen des Hauptvertrages gewesen ist.
§ 4 Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt. (z.B. Abschluss eines Kaufvertrages anstelle eines Mietvertrages).
§ 5 Die Firma Prime Real Estate GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Prime Real Estate GmbH zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
§ 6 Die Prime Real Estate GmbH darf als Makler für beide Seiten des abzuschließenden Vertrages provisionspflichtig tätig werden.
§ 7 Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der Prime Real Estate GmbH.
§ 8 Die Angaben und Mitteilungen der Prime Real Estate GmbH sind streng vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Hauptvertrag von demjenigen abgeschlossen wird, an den die Information weitergegeben wird.
§ 9 Die Objektbeschreibungen werden aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. des Vermieters gemacht. Für die Richtigkeit übernimmt die Prime Real Estate GmbH keine Haftung. Spätere und ergänzende Informationen werden von uns unter dem gleichen Vorbehalt erteilt.
§ 10 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Aschaffenburg als vereinbart.